Schadens- und Honorargutachten
Zu meinem Leistungsspektrum gehört die Erstellung von Privatgutachten zu den Themenbereichen Schäden an Gebäuden und Honorarermittlungen nach den Honorarordnungen für Architekten und Ingenieure. Dies erfolgt auf Grundlage von Zusatzausbildungen und Zertifizierungen durch die Architektenkammer Baden-Württemberg. Auftraggeber sind Rechtsanwaltskanzleien für Bau- und Architektenrecht, Wohnungsbaugesellschaften und private Bauherren.
Durch die fortlaufend anspruchsvollere Bau- und Gebäudetechnik zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher und privater Anforderungen nehmen Baumängel und Schäden einen immer breiteren Raum ein. Vorgerichtliche Begutachtungen zur Behebung technischer Mängel und Beilegung finanzieller Problemstellungen sind empfehlenswert und sollten allseits angestrebt werden. Umfassende Sachkenntnisse, Recherchen und eine klare objektive Herangehensweise sind hierzu eine Grundvoraussetzung.
Ebenso gibt es eine eklatante Zunahme von Differenzen über Architekten- und Ingenieurabrechnungen. Dies nicht erst nach der Ablehnung der Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durch den Europäischen Gerichtshof am 04.07. 2019. Die rechtlichen Auswirkungen hieraus sind noch offen, was zumindest momentan zu mehr Rechtsunsicherheit und einer Steigerung von Auseinandersetzungen führen wird. Zur Beurteilung und einer außergerichtlichen Schlichtung anstehender Streitfälle sind die gleichen Maßstäbe wie bei Schadensbeurteilungen anzusetzen.